Hausordnung

HAUSORDNUNG


Vorwort

Unsere Schule versteht sich als Bildungseinrichtung, in der das Zusammenleben von Frieden, gegenseitigem Respekt und Toleranz aller Beteiligten unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Gesinnung in ruhiger Atmosphäre geprägt sein soll.

Insbesondere die Entfaltung der Persönlichkeit, das Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung des Lebens sowie einer demokratischen Haltung und die dazugehörende Werteentwicklung gepaart mit Freude am Lernen liegen uns allen am Herzen und sollen unsere Kinder und Jugendlichen für ein verantwortungsvolles und dem Gemeinwohl dienendes Leben befähigen.

Um in einer störungsfreien, respekt- und friedvollen Atmosphäre miteinander lernen und arbeiten zu können, haben wir uns auf wichtige Regeln geeinigt.

Verstöße gegen die vereinbarten Regeln können den Ausschluss vom Unterricht nach sich ziehen. Die Sorgeberechtigten sind gegebenenfalls zur Abholung verpflichtet.


  1. Unsere Schule lebt von einem gewaltfreien Miteinander, nonverbal und verbal.
  2. Rauchen, Alkohol, legale und illegale Drogen, gefährliche Gegenstände und Waffen sind in allen Fällen auf dem Schulgelände verboten.
  3. Pünktlichkeit stellt einen Grundpfeiler unseres Arbeitens dar und gilt gleichsam für alle Lehrenden und Lernenden. Wiederholtes Zuspätkommen nach Beginn der ersten Stunde kann zur Folge haben, dass der Schultag nicht mehr angetreten werden darf.
  4. Fachräume werden nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten.
  5. Jede Klasse hat den Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Abfall ist fachgerecht zu entsorgen. Die letzte Klasse des Tages stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster und verlässt den Raum besenrein. Der Fachlehrer kontrolliert die Einhaltung und schließt den Raum ab.
  6. Jede Beschädigung muss sofort der aufsichtsführenden Lehrkraft und im Anschluss durch diese im Sekretariat gemeldet werden.
  7. Jeder haftet für sein Eigentum. Mit dem Schul- und Privateigentum anderer ist achtsam umzugehen. Schäden sind sofort zu melden und bei einer nachweislich mutwilligen Zerstörung wird Schadenersatz verlangt. Das Abstellen von Taschen oder sonstigen Gegenständen ist im Flur nicht gestattet.
  8. Sollte eine Lehrperson fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet der Klassensprecher das im Sekretariat.
  9. Für das Einnehmen der Mahlzeiten dienen die Pausen. Das Trinken im Unterricht regelt der Fachlehrer
  10. Toilettengänge sollten in der Pause absolviert werden.
  11. Wetterbedingte Hofpausen werden im Unterrichtsraum der folgenden Stunde verbracht.
  12. Während der Freistunden innerhalb des Schultages darf das Schulgelände ab Klasse 8 nur mit Einverständnis der Eltern/ Sorgeberechtigten verlassen werden. Bei vorzeitigen Unterrichtsschluss darf das Schulgelände verlassen werden.
  13. Smartphones sowie weitere internet- und telefonfähigen Geräte werden während des Unterrichts ausgeschalten und selbständig rechtzeitig in die vorgesehenen Handygaragen abgegeben. Ausnahmen regelt der Fachlehrer. Bei Verstoß können störende Gegenstände nach §39 des Sächsischen Schulgesetzes Absatz 1 Satz 2 zeitweilig eingesammelt werden.
  14. Zum Schutz sind Ton- und Filmaufnahmen sowie das Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild werden stets gewahrt. Bei Verstoß ist mit einer Anzeige zu rechnen.
  15. Fahrräder und E-Roller sind ausschließlich an den Fahrradständern auf dem Schulhof abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes ist generell verboten.
  16. Schulfremde melden sich im Sekretariat an.
  17. Es gilt die Alarm- und Brandschutzordnung.

Die Hausordnung trat zum 19.09.2023 in Kraft.

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